Haushalt und Finanzen,  Kommunales,  Landespolitik

Markus Stein und Michael Simon (SPD) zur Kritik aus Langenlonsheim am Kommunalen Finanzausgleich des Landes

Das Thema der Kommunalfinanzen wird derzeit kontrovers diskutiert, das spüren auch die
beiden SPD-Landtagsabgeordneten Michael Simon und Markus Stein. Allerdings legen beide
großen Wert auf eine sachliche und ehrliche Auseinandersetzung in dieser Thematik. „Die
Kritik von VG-Bürgermeister Cyfka (ÖA vom 05.10.2023) erweckt den Eindruck, die
Landesregierung handele nicht nach den Leitsätzen des Verfassungsgerichts in dessen Urteil
aus Dezember 2020. Genau das Gegenteil ist der Fall!“, stellt Markus Stein, er ist der
haushalts- und finanzpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, klar.

Der Verfassungsgerichtshof hatte im Dezember 2020 den bisherigen Finanzausgleich für
verfassungswidrig erklärt und dem Land den Auftrag erteilt, mit Wirkung zum Jahr 2023
einen neuen Finanzausgleich zu regeln. „Das Gericht hat nicht die Höhe, sondern die
Systematik des Finanzausgleichs als verfassungswidrig angesehen. In seinem Urteil hat das
Gericht sehr deutliche und klare Hinweise darauf gegeben, wie ein verfassungskonformer
Finanzausgleich aussehen sollte. Diese Hinweise wurden seitens der Landesregierung sehr
ernst genommen und im Grunde identisch in das neue System übernommen“, erläutert
Stein.

Am 16. Dezember 2020 habe der Verfassungsgerichtshof (VerfGH) Rheinland-Pfalz präzisiert,
dass das Land den Kommunen eine „bedarfsgerechte Finanzausstattung“ sichern muss. Das
Gericht verwende im Urteil die Begriffe „aufgabengerechte Mindestausstattung“,
„angemessene Mindestausstattung“ und „Mindestfinanzausstattung“. Ein Ziel der KFA-
Reform 2023 sei es daher von Anfang an gewesen, eine Methode zu erarbeiten, die
Mindestfinanzausstattung für die Gesamtheit der Gemeinden zu ermitteln.
„Heraus kam bei dieser Methode ein Verfahren, dass das Land Rheinland-Pfalz nicht neu
erfand“, so Stein, und weiter: „Das Gericht verwies insbesondere auf zwei Bundesländer,
Hessen und Thüringen, bei denen die jeweiligen Verfassungsgerichte in ihren Urteilen die
Verfassungskonformität des gleichen Systems bestätigten. Entgegen den Aussagen des VG-
Bürgermeisters war es das ausgesprochene Ziel der Landesregierung und des Gesetzgebers,
orientiert an den systematischen Hinweisen des Gerichts, eine verfassungskonforme
Regelung zu finden.“

Die beiden Abgeordneten betonen: „Mindestfinanzausstattung bedeutet zudem nicht
Vollfinanzierung durch das Land. Das hat das Gericht sehr klar und deutlich formuliert und
auch die Einnahmebeschaffung der Kommunen in den Blick genommen – Stichwort:
Hebesätze bei der Grund- und der Gewerbesteuer.“ Daher wurden die Nivellierungssätze mit
der Reform des Kommunalen Finanzausgleichs bei der Grundsteuer A und B an den
Bundesschnitt der Flächenländer, im Bereich der Gewerbesteuer leicht unter den
Durchschnitt angepasst.

Simon und Stein ist es sehr wichtig, sachlicher Kritik aus der kommunalen Familie gegenüber
offen zu sein und diese auch ernst zu nehmen.

Markus Stein verweist indes auf die konkreten Zahlen im Landkreis Bad Kreuznach und der
Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg: „Der Landkreis hat nach den vorläufigen
Berechnungen des neuen Systems in 2023 im Vergleich zum Vorjahr 2022 Mehreinnahmen
aus dem Finanzausgleich in Höhe von rd. 17 Millionen Euro. Die Verbandsgemeinde
Langenlonsheim-Stromberg selbst erhält zwar weniger Mittel aus dem Finanzausgleich (-1,7
Mio. Euro), was an der rechnerischen Gegenüberstellung von Finanzkraft und Finanzbedarf
der VG liegen dürfte. Demgegenüber erhalten jedoch die Ortsgemeinden summiert ein Plus
in Höhe von rd. 850.000 Euro gegenüber dem Vorjahr.“

Nicht nur der Finanzausgleich sei gegenüber dem alten System landesweit um rund 360
Millionen Euro größer geworden, sondern auch mit der Entscheidung des Landes, die
rheinland-pfälzischen Kommunen im Land mit einem Entschuldungsprogramm in Höhe von 3
Milliarden Euro um mehr als die Hälfte ihrer „Altschulden“ zu entlasten, sei ein historischer
Schritt in Richtung der Leistungsfähigkeit der Kommunen gewesen.

Weitere 250 Millionen Euro für das Klimaschutzprogramm des Landes in Richtung der
Kommunen seien zudem ein wichtiger Faktor zu mehr Nachhaltigkeit in den Gemeinden. Hier
profitiert die Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg mit ihren Kommunen durch
eine Summe von 674.211 €.

Stein und Simon zeigen sich Kritik gegenüber offen, stehen auch gerne für Gespräche zur
Verfügung, betonen aber auch in Richtung des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde: „Der
Landesregierung zu unterstellen, sie handele vorsätzlich verfassungswidrig, ist nicht nur
schlicht falsch, sondern es trübt auch das Vertrauen der Menschen in die demokratischen
Institutionen dieses Landes. Ein Effekt, den man in Zeiten des wachsenden Populismus ganz
sicher nicht braucht.“


Zum Hintergrund ein Auszug aus dem Urteil des Verfassungsgerichts vom 16. Dezember
2020, VGH N 12 bis 14/19; Randnummer 58:

„Allerdings garantiert der Anspruch auf eine angemessene („aufgabenadäquate“)
Finanzausstattung keine Vollfinanzierung kommunaler Aufgaben im Sinne einer kompletten
Kostenerstattung (…). Zum einen hat das Land bei der Ermittlung des kommunalen Finanzbedarfs die eigenen Einnahmequellen der Kommunen zu berücksichtigen und zu prüfen, ob bestehende
Einnahmepotentiale umfassend ausgeschöpft wurden (…).“

Weitere Leitsätze und Erläuterungen unter https://fm.rlp.de/fileadmin/04/Themen/Finanzen/Kommunale_Finanzen/KFA-
Reform_2023/Reformprozess-_Facharbeitsgruppe_etc/Anlage_1_zum_GE_18-
4111_Zitatesammlung.pdf

Allgemeine Infos zur Reform unter http://kfa-reform.rlp.de/