„Der Öffentliche Dienst ist für das Gemeinwohl unverzichtbar!“ – das ist die Botschaft, die wir mit dem Landesbesoldungsgesetz 2024/2025 in Rheinland-Pfalz senden. Wir wollen das Tarifergebnis der Tarifverhandlungen auf Länderebene, die am 9.12.2023 ihren Abschluss fanden, zeitnah und 1:1 auf die Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter sowie Versorgungsempfängerinnen und – empfängern in Rheinland-Pfalz übertragen. Und unsere Polizistinnen und Polizisten, die Feuerwehrbeamtinnen und -beamten, unsere Beamtinnen und Beamte in der Justiz, konkret den Justizvollzugseinrichtungen, profitieren durch eine deutliche Erhöhung der Zulagen von bislang 132 Euro auf 180 Euro monatlich.
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